Kinderarztpraxis als Zuweiser

Liebe Kinderärztin, lieber Kinderarzt,

Wenn Eltern sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen, können diese eine unverbindliche Beratung bei uns in Anspruch nehmen, um den Verdacht auf Entwicklungsstörungen genauer abklären zu lassen.
Eine Beratung ist bei bestehenden Diagnosen ebenfalls sinnvoll.
Um die Frühförderung bei der Stadt Frankfurt zu beantragen benötigen wir einen ärztlichen Auftrag.
Die Frühförderung ist dann indiziert, wenn das Kind mindestens eine heilpädagogische Diagnose (z.B. eine kombinierte Entwicklungsstörung, eine psychiatrische Diagnose aus dem Kapitel F des ICD-10) sowie mindestens eine medizinische Diagnose (z.B. aus den Gebieten Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie) aufweist.

 

Sehr gerne können Sie den Familien zudem unsere Kontaktdaten geben, wenn Sie

  • vermuten das Entwicklungsprobleme bei einem Ihrer Patienten vorliegen und Sie diese durch uns genauer abklären lassen möchten
  • wenn Sie Frühförderung empfehlen möchten, die Eltern aber noch Beratungsbedarf haben
  • wenn Sie Fragen zu unseren Angeboten haben

Wenn die Eltern die Frühförderung für Ihr Kind in Anspruch nehmen und wir unsere therapeutische Arbeit aufnehmen, werden wir Sie durch unsere Entwicklungsberichte über den Stand der Therapie informieren. Gerne stehen wir Ihnen für einen engeren Austausch zur Verfügung und freuen uns über eine gute Zusammenarbeit.

Nach dem die Eltern bei uns zum Erstgespräch waren und uns eine Schweigepflichtentbindung vorliegt, setzen wir uns gerne mit Ihnen in Verbindung und tauschen uns über das Kind aus.

Wenn die aktuellen Gegebenheiten es zulassen, fördern wir das Kind im Kindergarten bzw. in seinem sozialen Umfeld – genau dort wo die Schwierigkeiten auftreten. Wir beraten die Erzieher/innen und alle wesentlichen Bezugspersonen des Kindes. Wir sind an einer guten Kooperation und enge Zusammenarbeit sehr interessiert.